Mitgliederversammlung
Wir veranstalten unsere jährliche Mitgliederversammlung (ALV) immer an einem Sonntag im März/April.. Die ALV ist ausschließlich für Mitglieder und potenzielle Mitglieder von TOPnl zugänglich. Die Versammlung ist virtuell über Skype so können Sie von zu Hause an der Sitzung teilnehmen. Das spart jeder viele kosten, der Verein die Mietgebühr für den Tagungsraum und jeder der teilnehmen möchte eine Menge (Reise-) Zeit und Treibstoffkosten. Unsere (potenziellen) Mitglieder werden etwa drei Wochen vor der Versammlung über eine Einladungs-E-Mail einberufen. Dann ist auch die Tagesordnung bekannt. Dann können die Mitglieder sich für die Versammlung anmelden und werden in die Skype-Konferenzgruppe oder Zoom-meeting hinzugefügt.
Die ordentliche Mittgliederversammlung findet einmal und immer in der ersten Hälfte des Kalenderjahres statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Einige Punkte sind jährlich Fix auf der Tagesordnung, wichtige Dokumente die wir erhalten haben, die Überprüfung des Protokolls der vorangegangenen Versammlung. Auch Jahresbericht unserer Sekretärin, des Ausschusses Gesundheit und der Schatzmeister sind immer ein integraler Bestandteil der Tagesordnung. Der Schatzmeister gibt auch eine Übersicht über die zu erwartende finanzielle Entwicklung des Vereins.
Die Kassenprüfer erstatten den Prüfbericht und teilen die ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte mit. Sie beantragen die Entlastung des Schatzmeisters und der übrigen Vorstandsmitglieder.
Entsprechend einem Rotationsplan findet eine Neuwahl statt für ein oder zwei Vorstandsmitglieder. Sie können sich gegebenenfalls neu kandidieren. Selbstverständlich dürfen auch andere Mitglieder sich für ein Amt kandidieren. Es kann vorkommen das der Vorstand ein Außenseiter vorschlägt für ein Amt im Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt schließlich zu diesem Thema. Es ist auch möglich, dass der Vorstand der Mitgliederversammlung bitten ein zu stimmen mit Änderungen an der Zuchtordnung. Schließlich werden noch einige andere (variablere) Punkte der Tagesordnung besprochen.
Artikel 22 unserer Satzung definiert und erweitert genau das Protokoll der ordentliche Mitgliederversammlung, was da bestimmt wird und wer Wahlberechtigt ist.
Die Versammlung dauert in der Regel nicht mehr als 90 Minuten.